Wahlleistungsangebote
Chefarztbehandlung:
Entscheiden Sie sich für eine Behandlung durch den Chefarzt, so betrifft das grundsätzlich mindestens den Chefarzt der Fachabteilung, in die Sie eingewiesen werden. Jede Leistung, die durch die Chefärzte erbracht wird, wird an Sie bzw. Ihre Angehörigen privat abgerechnet. Sollten weitere Fachabteilungen ebenfalls an der Behandlung mitarbeiten, werden auch diese Leistungen durch den Chefarzt erbracht und abgerechnet. Die Höhe der Rechnung für Chefarztbehandlung richtet sich nach der Anzahl der Untersuchungen und der Art der Behandlung.
Begleitperson:
Im Rahmen der Möglichkeiten unserer Einrichtung bieten wir Eltern bzw. anderen Angehörigen an, auch über Nacht beim Patienten zu bleiben. Dies hat oft einen gesundheitsfördernden Effekt und der Patient ist ruhiger. Ist das Bleiben der Begleitperson aus medizinischer Sicht erforderlich, um das Behandlungsziel zu sichern, wird die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson mit der Krankenkasse des Patienten abgerechnet:
Zum Beispiel:
- Mütter die noch stillen,
- bei Sprachbarrieren (ausländische Patienten),
- bei Krankheiten (Demenz), die der ständigen (nicht medizinischen)
Beobachtung bedürfen,
Entscheiden Sie sich als Begleitperson zum Bleiben obwohl es aus medizinischer Sicht nicht erforderlich ist und sind die Möglichkeiten einer Unterbringung gegeben, wird die Begleitperson mit einem Hotelkostenzuschlag in Höhe von 45€/Nacht für Unterkunft und Verpflegung oder 35€/Nacht für Unterkunft belastet.
